Die Baustatische Prüfung von Bauvorhaben sowie die damit verbundene Bauüberwachung sind wichtige Bestandteile der Qualitätssicherung im Bauwesen und sind gesetzlich in den Landesbauordnungen verankert.
Die praktische Ausgestaltung variiert von Bundesland zu Bundesland ("Bauen ist Ländersache"), im Kern geht es jedoch immer um die Gewährleistung der Standsicherheit. Hierzu werden die bautechnischen Unterlagen (Statische Berechnung, Ausführungszeichnungen, Schal-
und Bewehrungspläne, Übersichts- und Werkstattzeichnungen) nach Anforderungen der bauaufsichtlich eingeführten technischen Baubestim-
mungen geprüft. Zusätzlich erfolgt eine baubegleitende Überwachung im Sinne der Landesbauordnung. Durch die unabhängige Kontrolle von Planung und Ausführung werden standsicherheitsrelevante Mängel in der Planung und Ausführung ("vier Augen sehen mehr als zwei") verhindert.
Diese Aufgabe wird bundesweit ausschließlich an durch die Bauaufsicht anerkannte Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Baustatik (in einigen Bundesländern auch "staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit") übertragen. Die Beauftragung erfolgt - je nach Bundesland - direkt durch den Bauherren oder die Bauaufsichtsbehörde.
Mit vier durch die oberste Bauaufsicht anerkannten Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen decken wir bundesweit die baustatische Prüfung mit entsprechender Bauüberwachung im bauaufsichtlichen Verfahren ab.